Drittanbietersperre für Smartphone-Nutzer gegen Abo-Fallen

die Verbraucherzentrale NRW hat sich mal wieder mit den lästigen Abo-Fallen beschäftigt, bei denen Smartphone-Nutzer dazu verleitet werden, versehentlich auf die eingeblendeten Werbebanner zu tippen und dabei ohne ihr Wissen ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Aufgrund der Abbuchungsvereinbarung (WAP-Billing) zwischen den Mobilfunkprovidern mit sonstigen Dienstleistern ist dieses Verfahren sogar ganz legal.
Dagegen hilft nur die Aktivierung einer Drittanbietersperre, die beim Mobilfunkanbieter beauftragt werden muss. Hierfür bietet die Verbraucherzentrale NRW Musterbriefe zum Download an:
http://www.verbraucherzentrale.nrw/smartphoneabzocke

Kategorien

Archive

--